Der Nutzer der Erbpacht ist berechtigt, gegen regelmäßige Zahlungen auf einem dafür infrage kommenden Grundstück ein Haus zu errichten. Der Vorteil dabei ist der günstigere Tarif des Erbbauzins gegenüber dem Hypothekenzins. Der Pächter hat dabei fast die gleichen Vorteile und Rechte wie ein Grundstückseigentümer, er kann seine Immobilie jederzeit verkaufen oder vererben.
Während der 99-jährigen Laufzeit (gesetzlich vorgeschrieben) kann weder der Pächter noch der Eigentümer dieses Verhältnis kündigen. Der anfallende Zins wird während dieser Zeitspanne der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung angepasst.
Die vertraglichen Vereinbarungen werden von einem Notar beglaubigt und im Erbbaugrundbuch vermerkt. Gebaut werden darf nur was im Vertrag festgelegt wurde, zum Beispiel Einfamilien- oder Reihenhaus. Nach Ende der Vertragslaufzeit fällt das errichtete Gebäude an den Grundstücksbesitzer zurück. In Deutschland sind die Anbieter solcher Flächen meist kirchliche Verbände oder Organisationen.
Während der 99-jährigen Laufzeit (gesetzlich vorgeschrieben) kann weder der Pächter noch der Eigentümer dieses Verhältnis kündigen. Der anfallende Zins wird während dieser Zeitspanne der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung angepasst.
Die vertraglichen Vereinbarungen werden von einem Notar beglaubigt und im Erbbaugrundbuch vermerkt. Gebaut werden darf nur was im Vertrag festgelegt wurde, zum Beispiel Einfamilien- oder Reihenhaus. Nach Ende der Vertragslaufzeit fällt das errichtete Gebäude an den Grundstücksbesitzer zurück. In Deutschland sind die Anbieter solcher Flächen meist kirchliche Verbände oder Organisationen.
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Erbpacht Wiki | de.wikipedia.org/wiki/Erbpacht |
Erbpacht Info | www.welt.de/finanzen/immobilien/article126343426/Die-schlimmsten-Stolperfallen-bei-der-Erbpacht.html |