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Haus verwalten: Grundsteuer - Steuer auf Haus und Hof

Die Grundsteuer wird in Deutschland von Städten und Gemeinden erhoben und ist von allen Eigentümer eines Grundstücks zu entrichten. Da es sich um eine kommunale Steuer handelt, ist die Grundsteuer direkt an die Stadt- bzw. Gemeindekasse zu entrichten, nicht etwa an das Finanzamt.

Als Grundlage für die Bemessung der Grundsteuer dienen der Einheitswert und die Grundsteuermesszahl. Der Einheitswert wird vom jeweiligen Finanzamt festgelegt, die Höhe der Grundsteuermesszahl richtet sich nach der Art des Grundstücks. Darüber hinaus legen die Kommunen verschiedene Hebesätze für die Grundsteuer 'A' und Grundsteuer 'B' fest. Aus diesen Informationen lässt sich die Höhe der jährlichen Grundsteuer errechnen.

Grundsteuer 'A' fällt für alle land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen an, z.B. Wiesen, Ackerland oder Wald. Grundsteuer 'B' wird auf alle Grundstücke berechnet, welche innerhalb eines Bebauungsplans liegen. Es ist dabei unerheblich, ob die Grundstücke privat oder gewerblich genutzt werden.

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